Rechtsgebiete
Wir sind für Sie in folgenden Rechtsgebieten tätig:
Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir kümmern uns z.B. um die Abwehr und die Durchsetzung von Kündigungen (unter Berücksichtigung etwaig anzuwendenden Tarif-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts) und den Abschluss und die Änderung von Arbeitsverträgen. Die arbeitsrechtlichen Mandate werden von Frau RAin Seidlitz-Gerhards und Herrn RA Barenhoff betreut. Mit Herrn RA Barenhoff steht Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.
Sollten Sie als Bauherr, als bauausführendes Unternehmen oder als Architekt einen Rechtsanwalt im Baurecht oder Architektenrecht suchen, helfen wir Ihnen z.B. bei der Durchsetzung oder Abwehr von Werklohn- bzw. Honorarforderungen oder Gewährleistungsansprüchen. Herr RA Dr. Gerhards, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist seit vielen Jahren auf diesem Gebiet anwaltlich tätig.
Auf dem Gebiet des Erbrechts kümmern wir uns in erster Linie um die Durchsetzung Ihrer Position als Erbe, um die Abwehr angeblicher Erbrechte anderer, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Außerdem beraten wir Sie über die Gestaltung Ihres Testaments. Die erbrechtlichen Mandate werden von Herrn RA Dr. Gerhards betreut.
Im Bereich des Familienrechts begleiten wir Sie im Ehescheidungsverfahren, setzen Unterhaltsansprüche durch oder helfen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Unterhaltsansprüche. Wir vertreten Ihre Interessen bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Stichworte sind hier Zugewinnausgleich, Verbindlichkeiten gegenüber Banken, Streit ums Familienheim, um Bankkonten oder sonstige Ersparnisse. Besondere Erfahrung haben wir in Fällen, in denen einer der Ehegatten ein Unternehmen oder eine freiberufliche Praxis (z.B. als Arzt oder Architekt) besitzt bzw. beide Partner auch beruflich miteinander verbunden sind. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten auch regelmäßig in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren. Mit Frau RAin Seidlitz-Gerhards und Herrn RA Dr. Gerhards stehen Ihnen gleich zwei erfahrene Fachanwälte für Familienrecht zur Verfügung.
Immer größeren Raum nimmt in unserer Kanzlei das Medizinrecht ein. Dabei geht es um die Durchsetzung und Abwehr von Arzthaftpflichtansprüchen, aber auch um Fragen rund um die private und gesetzliche Krankenversicherung, das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe und das Krankenhausrecht. Das medizinrechtliche Dezernat betreuen Herr RA und Fachanwalt für Medizinrecht Barenhoff und Frau RAin Seidlitz-Gerhards.
Im Bereich des Sozialrechts kümmern wir uns um Ihre Belange in Fragen des Rentenversicherungsrechts (Rente wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, Witwenrente), der Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund einer Berufskrankheit, des Arbeitsförderungsrechts und in Fragen des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens und Gerichtsverfahrens. Die sozialrechtlichen Mandate werden von Frau RAin Seidlitz-Gerhards und Herrn RA Barenhoff betreut. Herr RA Barenhoff ist Fachanwalt für Sozialrecht.